Die noch existierenden Bremer Häser sind inzwischen Liebhaberstücke geworden und werden von ihren Besitzern entsprechend gepflegt. Seit das Bremer Haus unter den Denkmalschutz fällt, müssen beispielsweise alle Änderungen, die am Haus vorgenommen werden, vom Amt für Denkmalschutz genehmigt werden. In den meisten Fällen kann so das ursprüngliche Bild der Häuser und Straßenzüge erhalten oder wiederhergestellt werden. Der Einfluß des Amtes für Denkmalschutz reicht hierbei vom Verbot, beispielsweise die Fassade durch den nachträglichen Einbau einer Garage zu zerstören, bis zu einer Mitsprache bei der Farbwahl des Anstrichs.
Dadurch, daß Bremen kleiner ist, als andere Städte (z.B. Berlin), kann die alte Bausubstanz besser erhalten werden.
Die Bilder zeigen ein erst kürzlich renoviertes Haus, bei dem ein alter
Zaun und eine alte Tür eingesetzt wurden und weiterhin die
Verzierungen unter dem ersten Stockwerk renoviert wurden. Auch der
Treppenaufgang und die Kacheln sind so nahe wie möglich an den
autentischen Zustand zurückgeführt worden.